Noticias sobre el laboratorio de calibración KERN DAkkS
Mit Änderung der nationalen Eich-Gebührenverordnung zum 08.05.2019 gibt es auch eine Änderung der Eichgültigkeit von nichtselbsttätigen Fertigpackungskontrollwaagen.
Dies bedeutet, dass sich die deutsche Nacheichfrist für Fertigpackungskontrollwaagen von einem Jahr auf zwei Jahre verlängert.
Alle weiteren Eichfristen finden Sie hier.
Das seit dem Jahr 1889 durch die erste Generalkonferenz für Maß und Gewicht (CGPM) anerkannte Urkilogramm als Maßeinheit erhält eine neue Definition.
Bei der Maßeinheit Kilogramm handelte es sich um die letzte Maßeinheit des Internationalen Einheitensystems (SI), die anstatt durch eine mathematische Konstante durch ein physisches Objekt definiert war.
Die damit verbundene Messgenauigkeit der Masse beruhte hiermit lange auf einem physischen Objekt, welches trotz höchster Sicherheitsmaßnahmen zeitlicher Veränderungen unterlag.
Um diese Veränderungen zu verhindern war eine Neudefinition der Maßeinheit Kilogramm notwendig. Durch diese Neudefinition in eine mathematische Konstante entfällt die Abhängigkeit von einem physischen Objekt und stellt nun die vollständige Sicherheit, Stabilität und Unabhängigkeit von Zeit und Ort sicher.
Diese Neudefinition hat auf Ihre Gewichtekalibrierung/en keine Auswirkungen. Es ist nicht nötig, dass Sie Ihre Gewichte aufgrund dieser Änderung neu kalibrieren lassen.