Jede Waage liefert nur dann korrekte Ergebnisse, wenn sie regelmäßig überprüft, d.h. richtig kalibriert und bei Bedarf justiert wird. Erst durch die dokumentierte Kalibrierung wird eine Waage zum verlässlichen Mess- und Prüfmittel. Die ausgestellten DAkkS-Kalibrierscheine sind ein Nachweis für die messtechnische Rückführung auf nationale oder internationale Normale, wie sie unter anderem von der Normenfamilie DIN EN ISO 9000 und der DIN EN ISO/IEC 17025 gefordert werden. Von Seiten der Norm ist kein bestimmtes Rekalibrierungsintervall festgelegt. KERN empfiehlt Ihnen, Ihre Waage bei intensiver (täglicher) Nutzung alle 6 Monate, bei normaler (ca. wöchentlicher) Nutzung alle 12 Monate rekalibrieren zu lassen.

Näheres hierzu erfahren Sie auf kern-lab.com - Der Kalibrierschein für Waagen

Das Feld "Eigentümer" bietet Ihnen die Möglichkeit, den Eigentümer der Waage anzugeben, sollten Sie nicht selbst der Anwender der Waage sein.
Es wird dann zusätzlich zu Ihrer Adresse auch die Adresse des Anwenders der Waage im Kalibrierschein angegeben.
Wird dieses Feld nicht ausgefüllt, wird der Kalibrierschein auf Ihre hinterlegte Adresse ausgestellt.